Kurtaxe

Seit 2023 müssen die Gäste des Campingplatzes La Pineta die von der Gemeinde Bari Sardo eingeführte Kurtaxe entrichten.

Am 14.10.2022 mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 26 wurde die kommunale Verordnung über die Kurtaxe genehmigt und am 13.12.2022 ihre endgültige Anwendung für Beherbergungsbetriebe im Gebiet von Bari Sardo genehmigt (mit Beschluss 104).

Bei der Kurtaxe handelt es sich um einen Betrag, der bei der Beherbergungseinrichtung zu zahlen ist und bei Aufenthaltenvon 1 bis 14 Nächten zusätzlich zum Preis des gebuchten Urlaubs anfällt.

Von der Kurtaxe befreit sind:

  • a) Übernachtungen in Unterkünften in der Gemeinde Bari Sardo in verschiedenen Zeiträumen vom 1. Mai bis 30. September;
  • b) Minderjährige, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • c) Personen, die Patienten helfen, die in Gesundheitseinrichtungen in der Umgebung aufgenommen wurden, auf der Grundlage einer Begleitperson pro Patient;
  • d) Eltern oder Betreuer, die unter 18-Jährigen helfen, die in örtlichen Gesundheitseinrichtungen stationär behandelt werden, für maximal zwei Personen pro Patient;
  • e) nicht autarke Behinderte;
  • f) Betreuer von nicht selbstständigen behinderten Menschen, höchstens eine Person pro betreuter Person;
  • g) Busfahrer und Reiseleiter für jede Gruppe von 25 Personen;
  • h) Angehörige der Polizei und/oder der Streitkräfte, der staatlichen und örtlichen Polizei und der Feuerwehr, die sich aus dienstlichen Gründen in Unterkünften in der Gemeinde Bari Sardo aufhalten;
  • i) Diejenigen, die in einer Produktionsfirma in Bari Sardo arbeiten;
  • j) Bei Naturkatastrophen und von der Verwaltung festgestellten bedeutenden Ereignissen alle Freiwilligen des Zivilschutzes auf Provinz-, Regional- und Bundesebene sowie Mitglieder von Freiwilligenverbänden.

Die Anwendung der in den vorstehenden Absätzen, Buchstaben von c) bis j), genannten Befreiung unterliegt der Ausstellung einer geeigneten Bescheinigung durch den Interessenten an den Verwalter der Unterkunftseinrichtung, die auf der Grundlage der Bestimmungen erstellt wurde der Artikel 46 und 47 des Präsidialdekrets nein. 445 von 2000 und nachfolgenden Änderungen, die neben den persönlichen Daten der interessierten Parteien den Status, der zur Befreiung führt, deutlich zeigt.

Insbesondere für die Anwendung der in den vorstehenden Buchstaben c) und d) genannten Befreiung muss die Bescheinigung den Bezugszeitraum der Gesundheitsleistungen oder des Krankenhausaufenthalts enthalten. Die Begleitperson/Elternteil muss außerdem erklären, dass der Aufenthalt in der Unterkunftseinrichtung der Gesundheitsversorgung des Patienten dient.

Für die Befreiungen nach Buchstaben e) und f) muss die von der Begleitperson ausgestellte Bescheinigung neben den Personalien der Begleitperson und der Begleitperson die Erklärung über die Nichtselbständigkeit der Begleitperson enthalten letzteres auf der Grundlage einer regelmäßigen Zertifizierung der für die Ausstellung zuständigen öffentlichen Stellen.

Für die Ausnahmen nach Buchstabe g) muss die Bescheinigung eine Erklärung über die Rolle der begünstigten Person und die Anzahl der begleiteten Personen enthalten.

Für die Befreiungen nach Buchstabe h) haben die den dort vorgesehenen Gruppen angehörenden Leistungsberechtigten den dienstlichen Aufenthalt in der Einrichtung und die Zahl der Tage der Arbeitstätigkeit anzugeben.

Für die Befreiungen nach Buchstabe i) müssen die Berechtigten die örtliche Struktur, in der sie arbeiten, und den Einsatzzeitraum angeben.

Für die Befreiungen nach Buchstabe j) müssen die Berechtigten zusätzlich zu ihrer Funktion den Aufenthalt in der Einrichtung aufgrund ihres Status und der Veranstaltung, für die sie sich freiwillig melden, sowie der Anzahl der Tage erklären dafür vorgesehen.

Um die Nutzung der in diesem Artikel genannten Ausnahmen zu erleichtern, wird die Verwaltung die Muster der Bescheinigungen der oben genannten Status veröffentlichen und den interessierten Parteien und den Betreibern der Beherbergungsbetriebe zur Verfügung stellen.

Anstelle der oben genannten Selbstbescheinigungen haben die Interessenten das Recht, eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen, die den Status belegen, der zur Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe führt.

Die Kurtaxe setzt sich wie folgt zusammen:

StrukturtypologiePreis
Campingplatz1,00€ *