Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Zugang zum Campingplatz impliziert die Akzeptierung und vollständige Einhaltung dieser „VORSCHRIFTEN“, die zusätzliche Regelungen enthalten könnten, die von der Verwaltung als geeignet für ein besseres Funktionieren des Campingplatzes betrachten würden.

Das Versäumnis, die Regeln dieser Vorschriften zu befolgen, oder jede Art von Verhalten, die gegen den Geist von denen stehen würde, könnte dazu führen, dass die betreffende Person von der Einrichtung als unerwünschter Gast ausgeschlossen wird.

 

Art.1 – Zugang zum Campingplatz

Wer aus irgendeinem Grund den Campingplatz betreten möchte, benötigt die Genehmigung der Verwaltung.
Alle Camper müßen ihre Ausweise bei der Ankunft vorlegen, um registriert zu werden und die öffentlichen Sicherheitsdatenblätter auszufüllen. Die Dokumente werden nach Abschluss der Registrierung zurückgegeben.
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, wird das Nummernschild eingraviert und Sie erhalten einen selbstklebenden „Pass“, der auf der Windschutzscheibe angebracht wird, um die Kontrolle am Eingang des Camps zu erleichtern.
Besucher müssen ein Ausweis bei der Verwaltung hinterlegen und mindestens 1 Stunde Aufenthalt, nach dem aktuellen Tarif für Erwachsene, bezahlen. Sie dürfen höchstens bis 23.00 Uhr in den Einrichtungen bleiben.

 

Art.2 – Zugang zum Camping von Minderjährigen

Kinder, die nicht von einem rechtlich verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden, können den Campingplatz nicht betreten.
Für die Übernachtung von Minderjährigen, die nicht von einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigter begleitet werden, wird es um folgendes gebeten:

  • eine Genehmigung für Minderjährige (hier die pdf-Version herunterladen), von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet;
  • eine Kopie des gültigen Ausweises eines Elternteils;
  • eine Kopie des Ausweises der Begleitperson.

 

Art.3 – Zugang zum Camping für nicht autorisierte Personen.

Der Zugang und die Anwesenheit unbefugter Personen und / oder die Einführung nicht angemeldeter Fahrzeuge und Tiere auf dem Campingplatz je nach Fall werden wie folgt betrachtet:

  • als Nichteinhaltung der öffentlichen Sicherheitsvorschriften;
  • als Nichteinhaltung der Bestimmungen des Strafgesetzbuches in Bezug auf Diebstahl, Eindringen von Land und Gebäuden und Diebstahl von Dienstleistungen;
  • als Vertragsbetrug.

 

Art.4 – An- und Abreisezeiten

Anreise
Der Campingplatz (für Zelte, Wohnmobile und Wohnwagen) kann ab 13:00 Uhr betretten werden.
Die Wohneinheiten (Bungalow/Monilhome, Wohnmobile und Ausgestattete Zelten) können ab 15:00 Uhr bezogen werden.

Abreise
Die Campingplätze sind bis 12:00 Uhr zu verlassen. Bungalows / Mobilhomes, ausgestattetes Zelt und Wohnwagen müssen bis 10:00 Uhr geräumt sein.

Es liegt in der Verantwortung der Rezeption, den Kunden über die Abreisezeit zu informieren.
Der Aufenthalt über den vereinbarten Zeitplan ist nur im Falle höherer Gewalt erlaubt, oder wenn vorher mit der Verwaltung vereinbart.

 

Art.5 – Berechnung der Aufenthaltsnächste

Für Campingplätze, Wohnmobile und Wohnwagen wird der Aufenthalt ab dem Zeitpunkt der Ankunft bis 12.00 Uhr des folgenden Tages gezählt.
Die Bungalows / Mobilhome, Wohnwagen und die ausgestatteten Zelte sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr verfügbar und müssen am Abreisetag vor 10.00 Uhr freigelassen werden.

 

Art.6 – Nichteinhaltung der Abreisezeit.

Wenn die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erfolgt, um 12:00 Uhr für Campingplatz und vor 10:00 Uhr für die Wohneinheiten, muss der Kunde den Aufenthalt für den Tag der Abreise bezahlen, das heißt, eine zusätzliche Aufenthaltsnacht.

 

Art.7 – Preise

Die Preise für den Aufenthalt auf den Campingplätzen und in den Bungalows werden im Büro der Verwaltung angezeigt. Sie sind in 4 Perioden unterteilt: Sondertarife, Nebensaison, Mittelsaison und Hochsaison. Alle An- und Abreisen unterliegen dem angezeigten Zeitplan.
Die Liste enthält auch Preise für mögliche zusätzliche Dienstleistungen.

 

Art.8 – Zuteilung der Campingplätze

Reservierte Campingplätze
Die reservierten Campingplätze werden von der Verwaltung vergeben. Unerlaubtes Platz wechseln sowie die Installation von zusätzlichen Strukturen sind verboten, es sei denn, die Verwaltung genehmigt sie schriftlich. Mögliche Vereinbarungen, die während der Reservierung telefonisch gemacht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Alle Anfragen müssen ausschließlich schriftlich erfolgen. Verandas, Regenschirme und zusätzliche Vorhallen sind verboten, es sei denn, die Verwaltung hat sie autorisiert.

Nicht gebuchte Campingplätze
Nicht reservierte Campingplätze werden von der Verwaltung, entsprechend der Verfügbarkeit und Reservierungen in diesem Zeitraum und abhängig von der Größe der Ausrüstung der Gäste, zugewiesen.

 

Art.9 – Fahrzeugeintritt und Parken

Die Eintrittszeiten der Fahrzeuge sind je nach Saison variabel und auf dem Schild in der Nähe des Eingangs angezeigt. Alle Fahrzeuge müssen immer die Kennung (PASS) sichtbar halten und mit Fußgängergeschwindigkeit fahren.
Fahrzeuge, die nicht über den Pass verfügen oder diesen nicht sichtbar zeigen, können den Campingplatz nicht betreten.
Das Parken ist nur auf dem internen oder externen Parkplatz erlaubt. Der Stand auf dem Campingplatz darf nur für das Be- und Entladen der eigenen Ausrüstung; andernfalls muss es von der Verwaltung genehmigt werden.
Von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist Ruhezeit. Es wird empfohlen, die Geräusche während des ganzen Tages zu reduzieren; laute Spiele wie Fußball, Tennis, usw. sind in den öffentlichen Bereichen des Campingplatzs verboten.

 

Art.10 – Ruhe und Stille.

Es ist jegliches Verhalten verboten, das den öffentlichen Frieden in den Unterkunftseinrichtungen und in den damit verbundenen Anlagen stören könnte.
Insbesondere während der Ruhezeiten von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 23:00 Uhr bis 08:00 Uhr ist es folgendes nicht erlaubt:

  • Zirkulation von Kraftfahrzeugen (sowohl beim Ein- oder Ausgehen).
  • Verwendung von Tontechnik.
  • Montage oder Demontage von Zelten oder Strukturen.

 

Art.11 – Campingausrüstung

Es ist strengstens verboten, Campinganlagen und Ausrüstung zu beschädigen, so wie Gräben rund um die Zelte auszuheben und Feuer im Freien zu zünden. Die Nutzung von Grills unterliegt der Genehmigung der Verwaltung. Der Campingplatz bietet dem Kunden einen angemessenen Grillplatz, der in Ordnung gehalten werden muss.
Es ist auch verboten, irgendwelche Möbel aus den Bungalows (Bänke, Stühle, Tische, Sessel, etc.) zu bringen.
Die Brunnen auf dem Campingplatz sollten nur zum Sammeln von Wasser genutzt werden. Es ist streng verboten, Autos und Motorräder im Camping zu waschen.
Es ist obligatorisch, die Vegetation zu respektieren und die Hygiene zu pflegen sowie alle Richtlinien einzuhalten, die die Verwaltung für ein besseres Zusammenleben der Gäste vorsehen kann.

 

Art.12 – Kinder

Kinder müssen während der Nutzung der Einrichtungen und in den Toiletten immer von Erwachsenen begleitet und sollten immer von ihnen beaufsichtigt werden. Eltern sind direkt für ihre eigenen Kinder verantwortlich. Die Verwaltung lehnt jede Verantwortung ab.

 

Art.13 Haustiere

Haustiere sind im Camping erlaubt. Die Aufenthaltsgebühr für sie ist in der Preisliste aufgeführt, die online unter www.Campingbungalowlapineta.it zu sehen ist, und in der Rezeption angezeigt wird.
Alle Haustiere müssen ihren Impfdokumenten dabei haben; andernfalls können sie die Einrichtungen nicht betreten. Ihre Anwesenheit ist bei der Reservierung und beim Check-in zwingend anzugeben.
Hunde sollten immer gebunden sein und einen Maulkorb haben, wenn sie daran gewöhnt sind, zu beißen. Sie werden außerhalb des Campingplatzes wegen ihrer physiologischen Bedürfnisse gebracht. Die Besitzer werden den Hundekot aufheben und entsorgen, immer versuchend, die anderen Gäste nicht zu stören.
Die Tiere dürfen nicht außerhalb von Campingplätzen oder Wohneinheiten freigelassen werden. Sie dürfen in den Anlagen auch nicht alleine gelassen werden.
Auf dem Campingplatz gibt es eine Pumpe, die speziell für das Waschen der Tiere bestimmt ist.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Haustiere Besitzer aufgefordert werden, den Campingplatz sofort zu verlassen, wenn die Ruhe von den anderen Gästen gestört wird. Tierbesitzer sind verantwortlich für mögliche Schäden an Personen oder Eigentum, die von ihnen verursacht werden.
Den Hunden ist es nach einem Erlass der Hafenbehörde verboten, den Strand zu betreten, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen (Hunde Strand).

 

Art.14 – Richtige Entsorgung von Abfällen

Die Abfallentsorgung außerhalb des Abfallbehälters ist gemäß den geltenden Vorschriften für die Sammlung von Recyclingabfällen verboten. Papier und Abfälle müssen zu den dafür vorgesehenen Behältern und zu den getrennten Recycling- und Sammelzentren, die sich in Camping befinden, gebracht werden.
Es ist verboten, Abwässer jeglicher Art und Quelle außerhalb der speziellen Standorte innerhalb des Einrichtung und / oder außerhalb der Hygieneeinrichtungen zu entsorgen (das ist ein obligatorisches Verfahren zur Beseitigung von Abwassern von Wohnwagen und Wohnmobilen).
Wäsche und Geschirr müssen nur in den entsprechenden Waschbecken gewaschen werden.

 

Art.15 – Schlechtes Wetter

Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für Schäden ab, die Eigentum und Menschen infolge schlechter Wetterbedingungen (z. B. Hagel, Wind, Regen, Wirbelwind), natürlicher Katastrophen oder zufälliger und unvorhersehbarer Ereignisse, erleiden könnten.
Wenn der Kunde sich entschieden hat, aufgrund schlechter Wetterbedingungen vorzeitig abzureisen, muss der gesamte Buchungsbetrag trotzdem bezahlt werden.

 

Art.16 Fall von Ästen und andere zufällige und unvorhersehbare Schaden

Die Verwaltung haftet nicht für Schäden, die durch das Fallen von Bäumen oder Ästen verursacht werden, oder für Schäden, die durch das Verschulden und / oder schädigende Aktionen von Dritten verursacht wurden, dh durch jede Aktion, die nicht der Verwaltung und / oder dem Campingpersonal angelastet werden kann.

 

Art.17 – Aufbewahrung von persönlichen Gegenständen

Die Gäste müssen sich um ihre Wertgegenstände kümmern. Die Verwaltung ist nicht verantwortlich für mögliche Diebstähle oder Schäden, außer für Gegenstände, die ihr anvertraut wurden, mit dem Aushanden einer Quittung.

 

Art.18 – Verteilung der Post

Die Post wird von Personen über 18 Jahren im Administrationsbüro persönlich abgeholt. Alle eingehenden Anrufe werden von der Annahmestelle aufgezeichnet und von den Betreibern auf Anfrage der betroffenen Partei mündlich mitgeteilt. Die Verwendung von Lautsprechern ist auf dringende Anrufe streng limitiert.